Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und den Spartenbeiträgen* der Abteilungen je genutzter Abteilung.
Der freiwillige Austritt aus dem Verein und/oder die Spartenkündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Schluss eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von mindestens einem gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
Änderungen der Abteilungszugehörigkeit und/der des Mitgliedsstatus sind dem Vorstand umgehend schriftlich mitzuteilen, da sich daraus der jeweils aktuelle Beitrag ableitet.
Rückwirkende Erstattungen sind nicht möglich.
Trendsport: Angebote sind einzeln im Voraus zu buchen und Mitgliedsbeiträge gelten jeweils nur für ein Quartal und werden nicht automatisch verlängert. Der ESV behält sich das Recht vor, bei zu geringer Beteiligung Kurse zu streichen und die ev. schon im Voraus gezahlten Beiträge zu erstatten.
Änderungen der Anschrift und/der der Bankverbindung sind dem Vorstand/dem Kassenwart schriftlich mitzuteilen.
* gemäß §11 Nr.1 Satz 1 der Satzung des Escheburger Sportvereins:
Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag, dem Spartenbeitrag und gegebenenfalls den
Zusatzbeiträgen für die jeweils genutzten Abteilungen.